Vereinbarung bei Vertragsabschluss

Bei Angebotsannahme erkennt der Kunde diese Vereinbarung an:


  1. Die Lieferanschrift ist der Veranstaltungsort. Lieferanschrift, Rechnungsanschrift und die Vereinbarte Gage mit den gebuchten Zusatzleistungen finden sich auf dem Angebot.
  2. Dem Veranstalter muss eine Auftragsbestätigung zugehen.
  3. Es muss ein Platz / Bühne o. ä. mit den Maßen von ca. 4x2 Metern (Tisch, Stuhl) und ein Starkstromanschluss vorhanden sein. Ist dieses nicht der Fall reichen zwei getrennte Stromkreise mit normalen Steckdosen aus. Diese Anschlüsse müssen mit einer Kabeltrommel vom Standpunkt der Disco erreichbar sein. Sollte wegen Platzmangel nicht die ganze Disco aufgebaut werden können berechtigt dieses nicht zur Preisminderung.
  4. Der Veranstaltungsort muss mindestens 120 Minuten vor Veranstaltungsbeginn dem DJ und evtl. seinen Helfern für den Aufbau zugänglich sein. Der Veranstaltungsort muss ebenerdig sein. Wenn dieses nicht der Fall sein sollte ist der Veranstalter verpflichtet eine geeignete Person zur Unterstützung für die Auf- & Abbauzeit zu stellen. Ist dieses nicht möglich wird der DJ einen Helfer gegen einen Aufpreis von 150,00 Euro (pro Etage) stellen können.
  5. Schäden aller Art an den Geräten der mobilen Disco, welche vom Auftraggeber oder seinen Gästen verursacht werden, sind auf deren Kosten zu beheben bzw. werden von der Fa. DJrent in Rechnung gestellt.
  6. Die Fa. DJrent übernimmt keine Haftung für Geräte oder Tonträger, die dem DJ während einer Veranstaltung zum Abspielen zur Verfügung gestellt werden. Dieses gilt auch für Datenträger aus den Reihen der Gäste. Der Veranstalter verpflichtet sich seine Gäste darüber zu informieren.
  7. Für gesundheitliche Schäden oder deren Folgen (z. B. Hörschäden, Epellepsie-Anfälle durch Blink –und Blitzlichter, Asthma-Anfälle durch Nebel) übernimmt die Fa. Discoteam-Deutschland keine Haftung. Der Veranstalter hat sein Personal bzw. seine Gäste entsprechend zu informieren.
  8. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, so muss der Firma DJrent eine schriftliche Absage zugehen.
  9. Da eine Beschallung für Veranstaltungen weit im voraus gebucht wird und der DJ im Falle einer Absage keinen Ersatzauftrag erwarten kann, ist der Veranstalter zur Zahlung einer Entschädigung nach folgendem Zeitschlüssel verpflichtet: bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 300,00 €, bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 400,00 € bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 500,00 €, unter 2 Wochen wird der vereinbarte Gesamtpreis fällig, auch wenn die Veranstaltung durch äußere Einflüsse (z. B. Wetterbedingt) abgesagt werden muss. (Es gilt der Poststempel oder das Versanddatum der eMail)
  10. Nichtgefallen unserer Dienstleistungen berechtigt nicht zu einer Preisminderung. Mängel (andere Musikrichtung, Lautstärke) sind dem DJ unverzüglich auf der Veranstaltung mitzuteilen, damit der DJ diese unverzüglich beseitigt. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
  11. Einzig und allein obliegt es dem Veranstalter, die Veranstaltung ggf. ordnungsgemäß anzumelden und evtl. GEMA – Gebühren zu entrichten.
  12. Die Bezahlung an die Fa. DJrent erfolgt durch eine Anzahlung in Höhe von 50,00 €. Die Anzahlung ist nur bei „Vertragsabschluss per Post oder Mail“ fällig. Erst nach Zahlungseingang bei der Fa. Discoteam-Deutschland besteht Rechtsanspruch auf die vertraglich festgelegten Leistungen durch die Fa. DJrent. Der Restbetrag wird zu Beginn der Veranstaltung in bar fällig. Die Bezahlung erfolgt an den DJ. Eine vorzeitige, rechtzeitige Überweisung ist auch möglich. Der Betrag muss dann am Tage der Veranstaltung auf dem Konto der DJrent ersichtlich sein. Mehrstunden werden am Ende der Veranstaltung in bar fällig, es gilt die Zeit zu der der Kunde über das Ende der Veranstaltung verfügt.
  13. Die Ton- Anlage ist für Veranstaltungen bis zu 200 Personen, die Lichtanlage für Partys bis ca. 100 Personen ausgelegt. Eine größere Veranstaltung bedarf einer gesonderten Preisabsprache. 
  14. Aufführungen der Gäste werden kostenlos mit Mikrofon und evtl. Musik unterstützt. Gebuchte Darbietungen (z. B. Stripper, Bauchtanz usw.), die auf die Hilfe des DJ und seine Gerätschaften zurückgreifen, werden mit 35,00 Euro je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Auch dieser Betrag ist in bar fällig. Der Veranstalter hat seine Gäste ggf. darüber zu informieren (Überraschungs- Aufführungen).
  15. Sollte der DJ den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so ist er zur Stellung eines gleichwertigen DJ’s verpflichtet. Dem Veranstalter dürfen hieraus keine Mehrkosten entstehen.
  16. Der Veranstalter wird über den DJ- Ausfall sofort in Kenntnis gesetzt. Es steht dem Veranstalter frei sich in diesem Falle selbst um einen Ersatz- DJ zu kümmern, in diesem Fall gilt dieser Vertrag als gegenstandslos. Die „höhere Gewalt“ ist von dieser Regel ausgenommen (z.B. ein Unfall auf dem Weg zur Veranstaltung, Einbruch & Diebstahl der Technik kurz vor dem Veranstaltungstermin). Evtl. geleistete Anzahlungen sind von DJrent zu erstatten.
  17. Der DJ hat sich der Veranstaltung angemessen gekleidet dem Publikum zu präsentieren. Die Kleiderordnung für diese Veranstaltung hat dem DJ per Mail angezeigt zu werden, der DJ bestätigt den Eingang der Mail.
  18. Für den DJ gilt an dem  ganzen Tag der Veranstaltung ein Alkohol- & Rauchverbot.
  19. Der Aufbau der Musikanlage ist so zu planen, dass die Fertigstellung spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn vollendet ist. Diese 30 Minuten sind als Reserve für evtl. Komplikationen bei dem Aufbau eingeplant. Diese 30-Minuten-Reserve entfällt bei möglichen Aufbaubeginn ab 90 Minuten vor der Veranstaltung oder bei Aufbau OHNE Lichtanlage.
  20. Die Musikanlage wird sauber und ohne jeglichen, für das Publikum sichtbaren Kabelsalat aufgebaut. Stolperfallen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Sollte es dennoch mal nicht anders gehen, sind diese Stolperfallen (evtl. mit Klebeband) zu entschärfen. Anmerkung: Ganz ohne Kabel geht es dennoch nicht.
  21. Die Musikanlage ist so zu platzieren, dass das Publikum leicht mit dem DJ in Verbindung treten kann. Der Arbeitsplatz muss während der Veranstaltung sauber und aufgeräumt aussehen. Der Zutritt unter der Lichtanlage geschieht auf eigene Gefahr, der Veranstalter hat seine Gäste entsprechend zu informieren.
  22. Der DJ ist verpflichtet, sich für die Wünsche der Gäste zu interessieren und diese nach Möglichkeit zu erfüllen. Es darf aber keine Gefahr bestehen, eine gerade laufende Tanzrunde zum „platzen“ zu bringen.
  23. Fotos / Videos, die auf der Veranstaltung durch den DJ gemacht werden dürfen auch zu Werbezwecken des Discoteam-Deutschland verwendet werden. Hierrüber hat der Veranstalter ggf. sein Personal oder seine Gäste zu Informieren.
  24. Die heutige Zeit ist durch das Internet geprägt. DJs sind häufig auf das Internet angewiesen. Die Controller- Software läuft mit allen möglichen Funktionen nur bei einer bestehenden Internetverbindung. Diese muss am Veranstaltungsort vorhanden sein. Es würde notfalls auch die mobile Verbindung des DJ möglich sein. Die nötige mobile Funknetzqualität vorausgesetzt.
  25. Eine Änderung der Vertragsbedingungen ist nur durch das Discoteam- Deutschland zulässig. Sonderabsprachen müssen schriftlich festgehalten werden.
  26. Sollte ein Punkte der Vereinbarung für unrechtmäßig erklärt werden, bleiben die anderen Vereinbarungen hiervon ausgeschlossen.
  27. Der Discjockey gibt den Hinweis, dass nicht jeder erdenkliche Musiktitel verfügbar sein kann. Evtl. Sonderwünsche wird der DJ versuchen zu erfüllen. Dem DJ können Medien wie MP3-CD/DVD, SD-Card oder USB-Stick zur Verfügung gestellt werden. Zur Verfügung gestellte Medien werden bei Verlust oder bei Schäden nicht ersetzt. Eine Internetverbindung steht je nach Empfang des Mobilfunknetzes zur Verfügung. Die Musikrichtungen Black & Soul, HipHop & Techno werden nur sehr selten auf Hochzeiten gewünscht und stehen daher nicht offiziell zur Verfügung.
Share by: